Lotto-Sportgeräteförderung jetzt beantragen!

Neue Sportgeräte für Ihren Verein: Jetzt bis zu 50 % Förderung über den LSB & LOTTO sichern!

Neue Sportgeräte für Ihren Verein: Jetzt bis zu 50 % Förderung über den LSB & LOTTO sichern!

Gute Nachrichten für alle kleineren Sportvereine in unserem Landkreis: Über das jährliche Sammelantragsverfahren des Landessportbundes (LSB) Sachsen-Anhalt in Kooperation mit LOTTO Sachsen-Anhalt besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung neuer Sportgeräte und Trainingsmaterialien zu erhalten.

Ziel des Förderprogramms „Sportgeräte in die Sportvereine Sachsen-Anhalts“ ist es, insbesondere kleineren Vereinen den Zugang zu moderner Ausstattung zu erleichtern und somit den aktiven Sportbetrieb vor Ort dauerhaft aufrechterhalten und zu verbessern. Jedem Kreissportbund stehen hier allerdings nur begrenzte vom LSB gedeckelte Beträge zur Verfügung.

Die wichtigsten Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Wer wird gefördert? Gemeinnützige Vereine mit Mitgliedschaft im LSB Sachsen-Anhalt, die zum 01.01. des Antragsjahres maximal 499 Mitglieder zählen.
  • Wie hoch ist die Förderung? Gefördert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten.
  • Gegenfinanzierung: Die Eigenbeteiligung des Vereins lässt sich ideal mit einer zusätzlichen Förderung durch die jeweilige Kommune kombinieren.

Was wird gefördert – und was ist ausgeschlossen?

Gefördert werden ausschließlich Sportgeräte und -materialien, die der direkten Ausübung der jeweiligen Sportart dienen.

Positivliste (Förderfähig):

  • Jegliche Sportgeräte und Materialien zur direkten Sportausübung (z. B. Bälle, Netze, Turngeräte, Gymnastikbedarf)
  • Spezielle Ausrüstung und Schutzbekleidung (z. B. Schutzbekleidung/Polster für Kampfsport, Boxhandschuhe, Torwarthandschuhe, Skisprungschuhe o. ä.)
  • Grundlegender Sportplatzbedarf (z. B. Spielfeldmarkierungsfarbe, Ballpumpen, Abkreidegeräte)

Negativliste (Nicht förderfähig):

  • Allgemeine Sportbekleidung (T-Shirts, Hosen, Trainingsanzüge)
  • Pflege- und Instandhaltungsgeräte für Sportstätten (z. B. Rasentraktoren, Rasenmäher)
  • Ehrungsmaterialien (Pokale, Medaillen, Urkunden)
  • Aufbewahrungsmöbel (z. B. Schränke, Regale)

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem LSB und den regionalen Strukturen des organisierten Sports:

  1. Formular herunterladen: Das Antragsformular ist unten im Artikel zum Download und steht auf der Website des Landessportbundes Sachsen-Anhalt unter Sportförderung Lotto → Sportgeräteförderung als Download bereit.
  2. Bedarf ermitteln: Stellen Sie die geplanten Anschaffungen und Kostenvoranschläge für Ihren Verein zusammen.
  3. Antrag einreichen: Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund (KSB/SSB) ein. Wir prüfen und bewerten Ihr Vorhaben und schlagen es beim LSB zur Förderung vor.

Nutzen Sie diese Chance, um die Ausstattung Ihres Vereins auf den neuesten Stand zu bringen! Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen das Team unseres Kreis- und Stadtsportbundes gerne beratend zur Seite.



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