Nachtrag zur 15.Eindämmungsverordnung

https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=2119

15. Landesverordnung: Klärungen für den Sport

Text LSB:

Nach unseren Veröffentlichungen zu den Auswirkungen der 15. Landesverordnung auf den Sport und das Sporttreiben standen die Telefone in der LSB-Geschäftsstelle nicht still. Die meisten Fragen konnte adhoc und unstrittig beantwortet werden. Zu zwei häufig aufgeworfenen Sachverhalten hat der LSB Sachsen-Anhalt beim Sportministerium nachfragt und schnell Antwort erhalten.

 

Häufig gefragt wurde: Wie verhält es sich mit Umkleidekabinen bei Wettkämpfen im Freien (z. B. beim Punkspiel im Fußball)?
Antwort des Sportministeriums: Die Nutzung von Umkleidekabinen ist in der 15. Eindämmungsverordnung nicht ausdrücklich geregelt. Gegen eine Einbeziehung in § 2a Abs. 1 Nr. 10 (Red.: 2 G-Regel für organisierter Sportbetrieb Indoor) spricht, dass nach der Begründung zur 14. Eindämmungsverordnung zum organisierten Sport „alle sportlichen Aktivitäten [gehören], die unter Anleitung eines Verantwortlichen geschehen“. Dabei wird die erhöhte Infektionsgefahr mit der räumlichen Nähe der Sporttreibenden und zum Teil deren körperlichen Kontakt begründet. Demgegenüber fallen nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 50 Teilnehmern nicht unter die 2-G-Regel.
Im Klartext: Es gilt keine 2G-Regel in Umkleidekabinen für den Sport im Freien!

Eine weitere häufig gestellte Frage lautete: Müssen Trainer*innen/ Übungsleiter*innen beim Training im Freien getestet sein?
Antwort des Sportministeriums: Eine Verpflichtung zur Testung von Trainern/Übungsleitern beim Training in Freien wird nicht gesehen. Vielmehr gelten insofern die gleichen Vorgaben wie für Sporttreibende.
Im Klartext: Für alle Sportreibenden (inklusive Trainer*innen und ÜL) gilt beim Training im Freien ausschließlich das Einhalten der Hygienevorschriften, Abstand halten und das Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Kontakten. Testungen der Trainer*innen und ÜL beim Training im Freien sind nicht gefordert!


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