Aktuelle Infos aus der KSB-Geschäftsstelle

Der LSB möchte noch in diesem Jahr die Anschaffung von Sportgeräten in den Vereinen unterstützen. Gefördert werden können jegliche…

Der LSB möchte noch in diesem Jahr die Anschaffung von Sportgeräten in den Vereinen unterstützen.

Gefördert werden können jegliche Sportgeräte/Materialien, die der direkten Ausübung des Sports dienen, auch spezielle Bekleidung wie Schutzkleidung/Polster für Kampfsport z.B. sowie Sportplatzbedarf (Markierungsfarbe, Ballpumpe usw.) ist möglich.

Für die Anschaffung von Sportgeräten/-materialien ist eine Förderung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich, das KSB-Präsidium entscheidet nach Antragseingang über die Förderhöhe (min. 50%).

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportbekleidung, Geräte/Fahrzeuge zur Pflege u. Instandhaltung der Sportstätte, Ehrungsmaterialien (Pokale, Medaillen usw.), Aufbewahrungsschränke usw.

Anträge können die Sportvereine formlos mit folgenden Angaben bis zum 6. Oktober 2020 an den KSB richten:

Bezeichnung des Sportgerätes / Gesamtkosten / kurze Begründung der Notwendigkeit / Eigenanteil des SV

Ebenso ist es noch möglich für das kommende Jahr (2021) die Anschaffung von Sportgeräten mit Lottomitteln (Eigenanteil des SV mind. 50%) über den KSB voranzumelden. Auch diese Meldung sollte bis zum 6. Oktober 2020 in der KSB-Geschäftsstelle erfolgen.


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