Aktuelle Infos aus der KSB-Geschäftsstelle
Der LSB möchte noch in diesem Jahr die Anschaffung von Sportgeräten in den Vereinen unterstützen.
Gefördert werden können jegliche Sportgeräte/Materialien, die der direkten Ausübung des Sports dienen, auch spezielle Bekleidung wie Schutzkleidung/Polster für Kampfsport z.B. sowie Sportplatzbedarf (Markierungsfarbe, Ballpumpe usw.) ist möglich.
Für die Anschaffung von Sportgeräten/-materialien ist eine Förderung bis zu 80% der Gesamtkosten möglich, das KSB-Präsidium entscheidet nach Antragseingang über die Förderhöhe (min. 50%).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportbekleidung, Geräte/Fahrzeuge zur Pflege u. Instandhaltung der Sportstätte, Ehrungsmaterialien (Pokale, Medaillen usw.), Aufbewahrungsschränke usw.
Anträge können die Sportvereine formlos mit folgenden Angaben bis zum 6. Oktober 2020 an den KSB richten:
Bezeichnung des Sportgerätes / Gesamtkosten / kurze Begründung der Notwendigkeit / Eigenanteil des SV
Ebenso ist es noch möglich für das kommende Jahr (2021) die Anschaffung von Sportgeräten mit Lottomitteln (Eigenanteil des SV mind. 50%) über den KSB voranzumelden. Auch diese Meldung sollte bis zum 6. Oktober 2020 in der KSB-Geschäftsstelle erfolgen.