Geänderte 8. Landesverordnung: Amateursport steht erneut still!
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/coronavirushandlungsempfehlungen.php
Die rasant steigenden Infektionszahlen habe es erahnen lassen. Was die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten bereits am Mittwochabend vereinbarte, hat am heutigen 30. Oktober auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt in Form der geänderten 8. Landesverordnung zu Eindämmung des Corona-Virus bestätigt. Für den Freizeit- und Breitensportsport in Sachsen-Anhalt heißt das im Klartext: alle Sportanlagen müssen erneut schließen! Sonderregelungen konnten in Gesprächen mit der Landesregierung für den Leistungssport von Kaderathleten und den Rehabilitationssport erzielt werden. An dieser Stelle wie gewohnt eine Zusammenfassung der Auswirkungen der geänderten 8. Landesverordnung auf den Sport.
- Bildungseinrichtungen des Sports müssen schließen
- Spielbetrieb in den Amateurligen eingestellt
- Sonderregelungen des Landes für Reha-Sport (nur Rehasportvereine !!! Fachverband BSSA federführend)