Neue Coronaverordnung - 2G-Modell für geschlossene Räume, Sporttreiben weiter möglich!
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes sieht folgende Punkte für den Sportbetrieb vor:
- für den Sport im Freien keine Änderungen, neben der bestehenden Anwesenheitsnachweispflicht
- Für den Sport in geschlossenen Räumen greift der § 2a der neuen Verordnung. Er schreibt abweichend vom Sport im Freien ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell für den organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen vor
- Für sportliche Großveranstaltungen, wie z. B. Handball-Bundesligaspiele oder Drittligapartien im Fußball, regelt Absatz (3) des § 11 die zulässigen Zuschauerzahlen entsprechend der Kapazität der Sportanlage. Auch hier 2G in der Halle und 3G im Freien
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